ANWALTSKOSTEN
Fair und transparent
Keine Angst vor nicht kalkulierbaren Anwaltskosten
Kosten der im Rahmen des Mandats notwendigen Beratungen oder einer Erstberatung (Einmalberatung) werden nur geltend gemacht aufgrund vorheriger schriftlicher Honorarvereinbarung.
Bei kostenauslösenden Tätigkeiten werden Sie vor Beginn der Tätigkeit über die entstehenden Kosten, auf Grundlage der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung, informiert.
Auch wenn Sie zur Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten wirtschaftlich nicht in der Lage sind, erhalten Sie auf Antrag für für eine Erstberatung Beratungshilfe und für das weitere gerichtliche Verfahren Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe.
Gerne bin ich für Sie tätig. Auch vertrete ich Sie gerne als Pflichtverteidiger in Strafsachen.

Wolfgang Wehr
0151 416 50 674
06781 5678707